Iris ter Schiphorst
Erst Assange - und dann? (2019)
Ist Information ein Allgemeingut, das in einer Demokratie jedem zusteht? Wem gehören Daten? Wann wird durch das „Leaken“ von Informationen die „nationale Sicherheit“ gefährdet, wann werden Kriege verhindert?
Veröffentlicht im Journal der Künste, Heft 11

jdk_11_de_190930_iris_ter_schiphorst.pdf (670 KB)
„Information ist die Währung der Demokratie.“ Thomas Jefferson
„Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert!“ Edward Snowden
Ist Information ein Allgemeingut, das in einer Demokratie jedem zusteht? Wem gehören Daten? Wann wird durch das „Leaken“ von Informationen die „nationale Sicherheit“ gefährdet, wann werden Kriege verhindert? Wer spioniert für wen und warum?
Wir wissen, spätestens seit den großen Leaks von Whistleblower*innen wie Chelsea M. (damals Bradley) Manning oder Edward Snowden und Publikationen auf Plattformen wie WikiLeaks, auf welche Weise westliche Staaten (in unserem Namen) Kriege führen, wie Steuerparadiese funktionieren und welche Summen dem Staat dabei verloren gehen[i]. Wir haben über Guantánamo Informationen erhalten und über Geheimentwürfe umstrittener Handelsabkommen. Haben zu Kenntnis nehmen müssen, wie Geheimdienste und große Unternehmen uns im Verbund mit sozialen Medien überwachen, unsere Daten missbrauchen und wie private Firmen (z. B. Cambridge Analytica) damit nicht nur Geschäfte machen, sondern Wahlen manipulieren (Trump, Brexit).
Aber diese Tatsachen kümmern uns kaum. Eine merkwürdige Lethargie scheint um sich zu greifen. Dabei befinden wir uns mitten in einem Informationskrieg, in dem Daten und Informationen zu entscheidenden politischen Waffen werden, in dem Fake News und Manipulationen die politischen Agenden beherrschen, in dem Whistleblower*innen wie Verbrecher gejagt, Journalist*innen und Publizist*innen eingeschüchtert, verfolgt, bedroht,inhaftiert oder sogar ermordet werden. Und das nicht nur in den arabischen Ländern, China oder Russland, sondern auch in demokratischen Staaten der westlichen Welt. In diesem Krieg wird Julian Assange zum Exempel, an dem sich zeigen wird, wie sich der Umgang mit der Pressefreiheit, dem Journalismus, mit Whisteblower*innen und Publizist*innen weltweit entwickelt.
Der Fall Assange
Assange ist australischer Staatsbürger, mehrfach ausgezeichneter Journalist, Autor und Informatiker. Mit seiner EnthüllungsplattformWikiLeaks hat er den Mediensektor revolutioniert. Denn mit der Bereitstellung eines anonymen, vor Zugriffen geschützten, digitalen Postfachs, wie WikiLeaks es seit ca. 2006 anbietet, wurde die Weitergabe brisanter Daten wesentlich vereinfacht und die Quellen der Informationen weitgehend geschützt. Das hat den Journalismus entscheidend verändert und die Bedeutung von Whistleblower*innen ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt.
WikiLeaks ist digitales Postfach und Website in einem, denn die Plattform stellt die geleakten Informationen nach Überprüfung auf Echtheit und Relevanz zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung. Erwiesenermaßen hat WikiLeaks im Laufe seiner Geschichte bis zum heutigen Tag keine einzige Falschmeldung publiziert. Die Erfolge von Wikileaks haben überall Medienaktivist*innen inspiriert, ähnliche Plattformen zu kreieren und so eine Kultur des Leak-Aktivismus ausgelöst.[ii] Mittlerweile stellen auch die traditionellen Medienhäuser wie New York Times, Guardian oder Al Jazeera digitale Postfächer bereit, über die Daten anonym Journalist*innen zugespielt werden können.
Dass diese Tendenz vielen Regierungen zuwiderläuft, zeigt sich an den Restriktionen und harten Bestrafungen, denen sich Whistleblower*innen, Investigativ-Journalist*innen, aber auch WikiLeaks-Mitarbeiter*innen überall auf der Welt zunehmend ausgesetzt sehen. Die schärfste „offizielle“, manchmal tödliche Waffe ist die Anklage wegen „Gefährdung der Nationalen Sicherheit“ beziehungsweise „Landesverrat“. Sie kommt im Fall USA gegen Assange mit dem Espionage Act zur Anwendung, einem Relikt aus dem I. Weltkrieg, einst dazu geschaffen, „Landesverräter“ möglichst hart zu bestrafen.
Die Anklage
Der Kernvorwurf gegen Assange lautet: Aneignung und Veröffentlichung von geheimen militärischen und diplomatischen Dokumenten zum Schaden der USA und ihrer Verbündeten. Das gesamte Ausmaß der Anklageschrift wurde im Mai 2019 veröffentlicht und umfasst 18 Anklagepunkte.[iii] Im Falle einer Verurteilung würden Assange 175 Jahre Haft drohen – oder sogar die Todesstrafe, sollten weitere Anklagepunkte hinzukommen.
Zentraler Stützpfeiler der Anklage ist offenbar ein Chatprotokoll zwischen Manning und Assange aus dem Jahr 2010, das dem FBI wahrscheinlich noch im gleichen Jahr durch einen Informanten zugespielt worden war und Manning als Whistleblower*in enttarnt haben soll, wie der Investigativ-Journalist Erich Moechel schreibt.[iv] Er hat die für den Espionage Act entscheidenden Anklagepunkte gegen Assange analysiert und auf die traditionelle Medienwelt übertragen. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass aus einem verschlüsselten Upload-Mechanismus für Dokumente, wie er inzwischen gängige Praxis ist, eine Anstiftung zu einer Straftat wird. Kontakte zum Informanten, eine Selbstverständlichkeit im Journalismus, werden zur „Verschwörung zur Spionage“ und „Verrat von Staatsgeheimnissen.“
Sollte die Anklage mit diesen „Umdeutungen“ erfolgreich sein, könnten zukünftig Journalist*innen auf der ganzen Welt für gängige journalistische Praktiken verurteilt werden. Eine freie Presse, festgeschrieben im 1. Amendment der amerikanischen Verfassung, wäre somit ausgehebelt.
Darum ist es entscheidend, wie Medien- und Kunstschaffende – wie wir alle! – uns jetzt positionieren. Denn es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Zukunft des investigativen Journalismus und der Pressefreiheit. Bei einer Verurteilung von Assange nach dem Espionage Act wären Tür und Tor geöffnet, missliebige Journalist*innen anschließend auf gleiche Weise zum Schweigen zu bringen.
Ein faires Verfahren für Assange ist unter diesen Vorzeichen in den USA nahezu auszuschließen. Allerdings ist Donald Trump nicht der erste Präsident der USA, der Assange im Visier hat. Bereits unter George W. Bush wurde WikiLeaks von der Spionageabwehr als Bedrohung eingestuft. Und auch Barack Obama hatte erwogen, Assange unter dem Espionage Act anzuklagen. Das legen Fakten nahe, von denen im Folgenden einige kurz aufgelistet seien:
- Bereits am 15. März 2010, noch vor Veröffentlichung des berühmten Collateral Murder Videos, das später die Welt umtreiben würde, zeigte es doch die dunklen Seiten der amerikanischen Kriegsführung im Irak, hatte WikiLeaks ein geheimes Dossier des US-Geheimdienstes aus dem Jahr 2008[v] publiziert. Darin werden unter anderem Vorschläge unterbreitet, wie künftig gegen Whistleblower*innen und WikiLeaks-Mitarbeiter*innen vorzugehen sei, um das gesellschaftliche Vertrauen in WikiLeaks zu zerstören.
- Am 12. August 2010, zwei Tage vor dem mutmaßlichen sexuellen Fehlverhalten Assanges gegenüber zwei schwedischen Frauen[vi], schrieb der amerikanische Investigativ-Journalist und langjährige Washington-Korrespondent der New York Times, Philip Shenon, dass Obama Großbritannien, Deutschland, Australien und andere Verbündete westlicher Regierungen dazu gedrängt habe, die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen den WikiLeaks Gründer in Erwägung zu ziehen und seine Reisen über die internationalen Grenzen hinweg stark einzuschränken.[vii]
Im Dezember 2010 überprüfte das US-Justizministerium unter Barack Obama, ob Assange die mutmaßliche Whistleblowerin Chelsea M. (damals noch Bradley) Manning angestiftet habe, ihm die geheimen Dokumente zu übergeben und somit unter dem Espionage Act angeklagt werden könne.[viii]
Im Ergebnis steht Assange seit mehr als 10 Jahren im Fadenkreuz der USA. Und unter Trump wird nun vollzogen, was sich all die Jahre bereits angekündigt hatte. Allerdings hatte Obama noch von einer Anklage gegen Assange unter dem Espionage Act abgesehen; er fürchtete letztlich die Aufweichung des ersten Zusatzartikels und somit der Pressefreiheit. Diese Bedenken scheint Trump nicht zu haben. Damit ist er auf einer Linie mit dem ehemaligen CIA-Chef und jetzigen Außenminister Mike Pompeo, der bereits 2017 verkündet hatte, WikiLeaks sei ein „feindlicher, nichtstaatlicher Geheimdienst“[ix] und Assange kein Journalist, sondern „ein Narzisst“. Damit hat er das nötige Vokabular für eine Verurteilung unter dem Espionage Act bereits vorgegeben.
Hätte nicht eine Meldung Ende Juli 2019 aufhorchen lassen, könnte man meinen, die Verurteilung von Assange sei – zumindest in Amerika – längst beschlossene Sache: Der US-Bezirksrichter von New York, John Koetl, einst von Präsident Clinton ins Amt berufen, hat nach einer Klage der Demokraten Assange und WikiLeaks vom Vorwurf der Einmischung in den US-Wahlkampf 2016 freigesprochen. In seiner Begründung hieß es, die Veröffentlichung der internen Kommunikation der demokratischen Partei habe den amerikanischen Wählern im Präsidentschaftswahlkampf einen Blick hinter die Kulissen einer der beiden wichtigsten Parteien in den USA erlaubt und diese Art von Information genieße den stärksten Schutz, den der erste Zusatzartikel zur Verfassung biete.[x]
Die Gerichtsverhandlung in England
Noch ist nicht entschieden, ob Assange in den USA der Prozess gemacht werden kann.Denn über das Auslieferungsgesuch wird das englische Gericht erst im Februar 2020 befinden. Zwei Punkte stimmen dabei bedenklich.
Zum einen wurde der Befangenheitsantrag inzwischen abgelehnt, den die Anwälte Assanges gegen die Oberste Friedensrichterin Emma Arbuthnot gestellt hatten, die über die dessen Auslieferung an die USA im Februar 2020 zu entscheiden hat, obwohl. ihr Ehemann bekanntermaßen mehrfach in geleakten Publikationen von WikiLeaks auftaucht.[xi]
Zum anderen wird in Großbritannien an einer Neuauflage des dortigen Espionage Acts von 1917 gearbeitet. Der bisher bekannt gewordene Gesetzesentwurf sieht vor, Whistleblower*innen und Journalist*innen mit der gleichen Härte und den gleichen verlängerten Haftstrafen zu bestrafen wie ausländische Agent*innen, wenn die „nationale Sicherheit Englands“ betroffen ist und würde auch für Nicht-Briten gelten, unabhängig davon, wo der „Leak“ stattgefunden hat und unabhängig davon, ob er von weitreichendem öffentlichen Interesse ist.[xii]
Der neue Gesetzestext soll im September 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die bisher vorgelegten Formulierungen lassen für Journalist*innen und Whistleblower*innen nicht Gutes erwarten. Eher steht zu befürchten, dass der Espionage Act auch in demokratischen Staaten der westlichen Welt zum Lieblingsinstrument gegen missliebige Journalist*innen und Whistleblower*innen avanciert. Denn in Australien hatte die neu gewählte konservative Regierung im „Namen der nationalen Sicherheit“ im Juni dieses Jahres Razzien gegen den öffentlich-rechtlichen TV-Sender ABC veranlasst, der zwei Jahre zuvor kritisch über Kriegsverbrechen der Australischen Streitkräfte im Afghanistankrieg berichtet hatte. Ein Aufschrei der internationalen Presse blieb aus.[xiii]
Die Verteidigung der Entscheidungsmacht
Der Fall Assange ist komplex und scheint darum die Öffentlichkeit kaum noch zu interessieren. Auch das „Schmuddel-Image“, das Assange seit Jahren umgibt, trägt dazu bei, eher gleichgültig auf seine Situation zu reagieren. Doch wir dürfen uns davon nicht beeinflussen lassen. Zuviel steht auf dem Spiel. Assange steht mit WikiLeaks für einen Fakten-basierten Journalismus und für den Glauben, „dass Transparenz bei Regierungsaktivitäten zu weniger Korruption, einer besseren Regierung und stärkeren Demokratien führt“.[xiv] Dieser Glauben ließ Assange letztlich ins Fadenkreuz der amerikanischen Spionageabwehr geraten. Doch der Satz gilt, wir müssen ihn verteidigen.
Es darf keinen Präzedenzfall Assange geben.
Darum müssen wir seine Auslieferung an die USA unbedingt verhindern. Wir müssen dafür sorgen, dass er freikommt. Auch damit endlich die Untersuchungen wegen sexuellen Fehlverhaltens in Schweden zum Abschluss gebracht werden können.
Für den Journalisten Milos Matuscheck verkörpert „Assange [...] den Anspruch eines jeden Bürgers auf ungefilterte, echte Information, die heute zur Mangelware geworden ist“. Denn „entweder hat der Bürger Entscheidungsmacht auf Basis transparenter Informationen, oder er ist Untertan.“[xv]
[i]Arne Hintz, „Zwischen Transparenz, Informationskontrolle und politischer Kampagne: WikiLeaks und die Rolle des Leaks-Journalismus“, Schriftenreihe Medienkompetenz, Bundeszentrale für politische Bildung, 9.10.2017, online: https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/medienpaedagogik/medienkompetenz-schriftenreihe/257599/wikileaks-und-die-rolle-des-leaks-journalismus
[ii] Ebd.
[iii] United States of America v. Julian Paul Assange, U.S. District Court for the Eastern District of Virginia, Alexandria Division, Mai 2019, online: https://www.justice.gov/opa/press-release/file/1165556/download
[iv] Erich Moechel, „Assange-Anklage als Auftakt zum Generalangriff auf Medien“, radio FM4, ORF, 26.6.2019, online: https://fm4.orf.at/stories/2987460
[v] „U.S. Intelligence planned to destroy WikiLeaks“, WikiLeaks release: 15.3.2010, online https://file.wikileaks.org/file/us-intel-wikileaks.pdf
[vi] Helmut Scheben, „Assange: Es ging um ungeschützten Verkehr“, Infosperber, 27.5.2019, online: https://www.infosperber.ch/FreiheitRecht/USA-Assange-Es-ging-um-ungeschutzten-Verkehr
[vii] Philip Shenon, „U.S. Urges Allies To Crack Down On WikiLeaks“, Countercurrents, 12.8.2010, online: https://www.countercurrents.org/shenon120810.htm
[viii] „USA prüfen Verschwörungsvorwurf gegen Assange“, Spiegel Online, 16.12.2010, online: https://www.spiegel.de/politik/ausland/wikileaks-unter-druck-usa-pruefen-verschwoerungsvorwurf-gegen-assange-a-734943.html
[ix] Jannis Brühl, „Die Assangesche Weltformel wirkte weiter“, Süddeutsche Zeitung, 11.4.2019, online: https://www.sueddeutsche.de/digital/wikileaks-assange-haft-festnahme-trump-russland-clinton-bnd-1.4406828
[x] Patrick Beuth, „WikiLeaks durfte Mails aus Demokraten-Hack veröffentlichen“ Spiegel Online, 31.7.2019, online: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/wikileaks-durfte-mails-aus-demokraten-hack-veroeffentlichen-a-1279824.html
[xi] Thomas Scripps, „Richterin Emma Arbuthnot lehnt Rücktritt wegen Befangenheit ab“, World Socialist Web Site, 15.7.2019, online: https://www.wsws.org/de/articles/2019/07/15/assa-j15.html
[xii] Gareth Corfield, „UK’s planned Espionage Act will crack down on Snowden-style Brit whistleblowers, suspected backdoored gear (cough, Huawei)“, The Register, 20.5.2019, online: https://www.theregister.co.uk/2019/05/20/espionage_act_proposal
[xiii] Urs Wälterlin, „Australien: Mit Razzien den Medien Grenzen zeigen“, Der Standard, 7.6.2019, online: https://www.derstandard.de/story/2000104547566/australienmit-razzien-den-medien-grenzen-zeigen
[xiv] www.wikileaks.org/about, (nicht mehr abrufbar), abgerufen am 27.11.2007 und zitiert in Michael D. Horvath, „Wikileaks.org—An Online Reference to Foreign Intelligence Services, Insurgents, or Terrorist Groups?“, Special Report, Army Counterintelligence Center, 18.3.2008, veröffentlicht in „U.S. Intelligence planned to destroy WikiLeaks“, WikiLeaks release: 15.3.2010
[xv] Milosz Matuschek, „Die Causa Julian Assange: Ist die westliche Wertegemeinschaft von allen guten Geistern verlassen?“, Neue Zürcher Zeitung, 23.7.2019, online: https://www.nzz.ch/meinung/kolumnen/die-causa-julian-assange-ist-die-westliche-wertegemeinschaft-von-allen-guten-geistern-verlassen-ld.1497486